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   OLG München, 29.01.2019 - 11 W 54/19   

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https://dejure.org/2019,3069
OLG München, 29.01.2019 - 11 W 54/19 (https://dejure.org/2019,3069)
OLG München, Entscheidung vom 29.01.2019 - 11 W 54/19 (https://dejure.org/2019,3069)
OLG München, Entscheidung vom 29. Januar 2019 - 11 W 54/19 (https://dejure.org/2019,3069)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 91a, § 104 Abs. 3 S. 1, § 567, § 569
    Einigungs- und Terminsgebühr bei Abgabe einer Unterlassungserklärung im Prozess

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfallen einer Termins- und einer Einigungsgebühr bei Erledigung des Rechtsstreits durch Abgabe einer Unterlassungserklärung

  • rabüro.de

    Keine Einigungsgebühr durch Abgabe einer Unterlassungserklärung im Prozess

  • Wolters Kluwer

    Erfallen einer Termins- und einer Einigungsgebühr bei Erledigung des Rechtsstreits durch Abgabe einer Unterlassungserklärung

  • Anwaltsblatt

    VV RVG 1000, 3104 Abs. 1 Nr. 1
    Keine Einigungsgebühr bei Abgabe einer Unterlassungserklärung

  • rewis.io

    Einigungs- und Terminsgebühr bei Abgabe einer Unterlassungserklärung im Prozess

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG VV 1000, VV 3104 Abs. 1 Nr. 1
    Unterlassungsanspruch; Unterlassungserklärung; Anerkenntnis; Einigungsgebühr; Terminsgebühr

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 1000 ; RVG -VV Nr. 3104
    Erfallen einer Termins- und einer Einigungsgebühr bei Erledigung des Rechtsstreits durch Abgabe einer Unterlassungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    VV RVG 1000, 3104 Abs. 1 Nr. 1
    Keine Einigungsgebühr bei Abgabe einer Unterlassungserklärung

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    VV RVG 1000, 3104 Abs. 1 Nr. 1
    Keine Einigungsgebühr bei Abgabe einer Unterlassungserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2019, 299
  • AnwBl Online 2019, 406
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.04.2007 - II ZB 10/06

    Festsetzbarkeit der Einigungsgebühr

    Auszug aus OLG München, 29.01.2019 - 11 W 54/19
    Die Einigungsgebühr setzt keinen protokollierten Vergleich voraus, sondern nur eine Einigung über materielle Ansprüche (BGH, NJW 2007, 2187; Senat Beschl. v. 20.06.2007 - 11 W 1724/07; Beschl. v. 29.07.2009 - 11 W 1864/09; OLG Nürnberg, MDR 2011, 455).

    Der Vertrag kann auch stillschweigend geschlossen werden und ist nicht formbedürftig, sofern dies materiell-rechtlich nicht besonders vorgeschrieben ist (s. BGH NJW 2007, 2187; FamRZ 2009, 43 jew. m.w.N.; OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 25 m.w.N.).

  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 176/93

    Kurze Verjährungsfrist - Verjährung

    Auszug aus OLG München, 29.01.2019 - 11 W 54/19
    Der gesetzliche Unterlassungsanspruch ist mit Zugang der Unterlassungserklärung beim Gläubiger bereits erledigt, an seine Stelle tritt erst später mit der Annahme der Unterlassungserklärung der neu geschaffene vertragliche Unterlassungsanspruch (vgl. BGH GRUR 1995, 678 - kurze Verjährungsfrist).
  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG München, 29.01.2019 - 11 W 54/19
    Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch wird bereits mit Abgabe der Unterlassungserklärung unbegründet, weil diese die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr entfallen lässt, unabhängig davon, ob der Gläubiger die Unterlassungserklärung annimmt (BGH GRUR 1996, 290, 292 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; GRUR 1988, 459 - Teilzahlungsankündigung; GRUR 1990, 1051 - Vertragsstrafe ohne Obergrenze; a.A. Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl. § 12 Rz. 1.138, der annimmt, die Wiederholungsgefahr entfalle erst mit Zustandekommen des Unterlassungsvertrages).
  • OLG Stuttgart, 18.03.2016 - 8 W 183/14

    Beratungshilfe: Anspruch auf eine Einigungsgebühr im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus OLG München, 29.01.2019 - 11 W 54/19
    Die vom Kläger zitierten Entscheidungen OLG Stuttgart 8 W 183/14, LG Hanau 3 T 8/15 und LG Essen 7 T 305/15 betreffen Beratungshilfeverfahren, in denen jeweils Unterlassungserklärungen abgegeben wurden, die von den von den Unterlassungsgläubigern geforderten Unterlassungserklärungen erheblich abwichen, so dass mit ihrer Annahme durch den Unterlassungsgläubiger materiellrechtlich eine Einigung und kein Anerkenntnis vorlag.
  • BGH, 31.05.1990 - I ZR 285/88

    Vertragsstrafe ohne Obergrenze - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG München, 29.01.2019 - 11 W 54/19
    Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch wird bereits mit Abgabe der Unterlassungserklärung unbegründet, weil diese die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr entfallen lässt, unabhängig davon, ob der Gläubiger die Unterlassungserklärung annimmt (BGH GRUR 1996, 290, 292 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; GRUR 1988, 459 - Teilzahlungsankündigung; GRUR 1990, 1051 - Vertragsstrafe ohne Obergrenze; a.A. Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl. § 12 Rz. 1.138, der annimmt, die Wiederholungsgefahr entfalle erst mit Zustandekommen des Unterlassungsvertrages).
  • OLG Koblenz, 02.08.2006 - 14 W 459/06

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Klagerücknahme und Zustimmung

    Auszug aus OLG München, 29.01.2019 - 11 W 54/19
    Etwas anderes gilt dann, wenn die Parteien über die Klagerücknahme und die Zustimmung der beklagten Partei oder einen Verzicht der Beklagten auf einen Kostenantrag eine Vereinbarung treffen, also einen Vertrag schließen (Senat JurBüro 1992, 322; OLG Koblenz JurBüro 2006, 638; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a.a.O., Rz. 41, 42).
  • BGH, 17.09.2008 - IV ZB 14/08

    Aufnahme einer Einigungsgebühr in den Vollstreckungsbescheid nach Abschluss einer

    Auszug aus OLG München, 29.01.2019 - 11 W 54/19
    Der Vertrag kann auch stillschweigend geschlossen werden und ist nicht formbedürftig, sofern dies materiell-rechtlich nicht besonders vorgeschrieben ist (s. BGH NJW 2007, 2187; FamRZ 2009, 43 jew. m.w.N.; OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 25 m.w.N.).
  • LSG Thüringen, 14.02.2011 - L 6 SF 1376/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verzichtstatbestand der

    Auszug aus OLG München, 29.01.2019 - 11 W 54/19
    Liegt hinsichtlich des streitgegenständlichen Anspruchs materiell-rechtlich lediglich ein bloßes Anerkenntnis oder ein bloßer Verzicht vor, erfolgt dies aber in Form eines Vergleichs, entsteht keine Einigungsgebühr, es bleibt inhaltlich ein bloßes Anerkenntnis (ThürLSG AGS 2012, 72; Hartmann, KostG, 48. Aufl., VV RVG 1000 Rz. 20; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a.a.O., Rz. 194).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2008 - 24 W 70/08

    Keine Einigungsgebühr bei alleiniger Zustimmung zur Klagerücknahme durch die

    Auszug aus OLG München, 29.01.2019 - 11 W 54/19
    Der Vertrag kann auch stillschweigend geschlossen werden und ist nicht formbedürftig, sofern dies materiell-rechtlich nicht besonders vorgeschrieben ist (s. BGH NJW 2007, 2187; FamRZ 2009, 43 jew. m.w.N.; OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 25 m.w.N.).
  • BGH, 17.12.1987 - I ZR 190/85

    "Teilzahlungsankündigung"; Irreführung eines Ratenzahlungsangebots

    Auszug aus OLG München, 29.01.2019 - 11 W 54/19
    Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch wird bereits mit Abgabe der Unterlassungserklärung unbegründet, weil diese die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr entfallen lässt, unabhängig davon, ob der Gläubiger die Unterlassungserklärung annimmt (BGH GRUR 1996, 290, 292 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; GRUR 1988, 459 - Teilzahlungsankündigung; GRUR 1990, 1051 - Vertragsstrafe ohne Obergrenze; a.A. Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl. § 12 Rz. 1.138, der annimmt, die Wiederholungsgefahr entfalle erst mit Zustandekommen des Unterlassungsvertrages).
  • OLG München, 14.01.1992 - 11 W 2753/91
  • OLG München, 12.01.2015 - 11 W 2496/14

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall

  • LG Hanau, 19.01.2015 - 3 T 8/15

    Rechtsanwaltsvergütung im Beratungshilfeverfahren

  • LG Essen, 23.02.2016 - 7 T 305/15
  • OLG Nürnberg, 22.01.2021 - 3 W 101/21

    Einigungsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung nach strafbewehrter

    Dies ist beispielsweise dann anzunehmen, wenn die Parteien über die Klagerücknahme und die Zustimmung der beklagten Partei oder einen Verzicht der Beklagten auf einen Kostenantrag eine Vereinbarung treffen, also einen Vertrag schließen (OLG München, Beschluss vom 29.01.2019 - 11 W 54/19, juris-Rn. 9).

    Der Streit oder die Ungewissheit über das Bestehen des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs wird im Falle der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung im Prozess nicht erst durch den Unterlassungsvertrag, sondern bereits davor durch eine einseitige Handlung des Unterlassungsschuldners, nämlich die Abgabe der Unterlassungserklärung ausgeräumt (OLG München, Beschluss vom 29.01.2019 - 11 W 54/19, juris-Rn. 10).

  • LSG Baden-Württemberg, 10.03.2020 - L 10 SF 371/20 E-B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Einigungsgebühr - kein

    Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur verbreitet vertreten, dass auch eine "Einigung" im Kostenpunkt - etwa ein (Teil-)Verzicht des Gegners auf einen Kostenerstattungsanspruch für den Fall der Rücknahme des Rechtsschutzbegehrens (s. dazu etwa OLG Hamm, Beschluss vom 04.08.1980, 23 W 286/80, in juris, Rdnr. 18) - eine Einigungsgebühr auslösen kann (z.B. OLG München, Beschluss vom 29.01.2019, 11 W 54/19, in juris, Rdnr. 9; OLG Rostock, Beschluss vom 10.07.2012, 5 W 35/12, in juris, Rdnr. 8; Forbriger in: Hartmann/Toussaint, a.a.O., Rdnr. 33; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, a.a.O., Rdnr. 104, jeweils m.w.N.).
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